Die Bundesregierung plant die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus.
Zu diesem Zweck soll ein neuer § 7b in das Einkommensteuergesetz eingefügt werden, der es ermöglicht im Jahr der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen und in den drei folgenden Jahren eine Sonderabschreibung von bis zu 5% neben der normalen Abschreibung steuerlich geltend zu machen.
Allerdings werden die Sonderabschreibungen an Bedingungen geknüpft sein.
Nach dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens vom Dezember 2018 werden voraussichtlich die folgenden Einschränkungen gelten (Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind möglich):
Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nicht erfüllt wurden, werden diese rückgängig gemacht.
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