Als Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer dienten bisher die sog. "Einheitswerte" aus dem Jahr 1964. Allerdings hat das Bundesverfassungsgerichtn die weitere Verwendung der Einheitswerte für die Berechnugn der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber musste also eine aktuelle Bewertungsmethode festlegen. Andernfalls könnte die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr erhoben werden.
Mittlerweile sind die gesetzlichen Vorgaben geschaffen.
Zum 01.01.2022 müssen alle Grundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland neu bewertet werden.
Neben der Bundesregelung haben 5 Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene Bewertungsverfahren zu erlassen.
Es muss jedes Grundstück eine eigene Feststellungserklärung abgegeben werden. Maßgeblich ist dabei jeweils die Rechtslage für dasjenige Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet.
Die entsprechenden Feststellungserklärungen müssen in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.
Zum 01.01.2025 tritt dann die neue Grundsteuer in Kraft.
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