Der Jahresabschluss auf Papier, als eBilanz oder Beides?

Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist mittlerweile nahezu aufgehoben. Für Sie bedeutet das neue Gestaltungsspielräume.

Zunächst einmal können Sie zwischen 3 Auftragsvarianten wählen:

 

  1. Erstellung des Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen (auf Wunsch mit Erstellungsbericht)
  2. Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsprüfungen inkl. Erstellungsbericht
  3. Erstellung des Jahresabschlusses mit umfangreichen Prüfungshandlungen inkl. Erstellungsbericht

Unabhängig davon bieten wir Ihnen:

 

  1. Erstellung von getrennten Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  2. Erstellung von steuerlich notwendigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  3. Offenlegung bzw. Hinterlegung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
  4. Erstellung des Anhangs

Das Finanzamt fordert den Jahresabschluss in digitaler Form an. Das bedeutet erhöähte Anforderungen an die laufende Buchführung und erhöhten technischen Aufwand für die Übermittlung der Daten an das Finanzamt.

 

Wir erledigen das für Sie.

 

Auf Wunsch erhalten Sie den Jahreabschluss aber nach wie vor auch gern als gebundenes Buch in Ihrem individuellen Design.

Hier finden Sie uns

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