Auf der Ebene der Stiftung müssen erstellt werden:
Stiftungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen auch Zuwendugnen an den Stifter bzw. dessen Familie leisten. Die steuerliche Behandlung derartiger Zuwendungen an den Stifter klären wir ebenfalls mit Ihnen und stellen ggf. die erforderlichen Daten für die Steuererklärung des Stifters zur Verfügung.
Wurde Ihre Stiftung oder Verein vom Finanzamt als gemeinnütig anerkannt, müssen Sie dem Finanzamt in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Organisation noch gegeben sind. Andernfalls wird das Finanzamt die Anerkennung widerrufen. Die Folgen können sein:
Wir entlasten Sie wirkungsvoll bei der Verwaltung Ihrer Stiftung bzw. Vereins und kümmern uns um die Einhaltung der Fristen und Termine des Finanzamts und der Stiftungsaufsicht.
Aber selbst wenn es bereits zum Schlimmsten gekommen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung als gemeinnützige Organisation rückwirkend wieder gewährt werden und die negativen Folgen vermieden werden.
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