Als gemeinnützige Institution erhalten Sie auch Spenden. Egal ob es sich um Sachspenden oder Geldspenden handelt: Sie sind verpflichtet dem Spender eine Zuwendungsbestätigung auszustellen, wenn bestimmte Beträge überschritten werden.
Direkt aus der laufenden Buchführung erstellen wir die Zuwendungsbestätigung inkl. laufender Numerierung, versehen mit Ihrem Logo und Ihrer Faksimile-Unterschrift und verschicken diese in Ihrem Auftrag an die Spender. Aus der Sicht des Spenders sieht es so aus, als ob die Bestätigung direkt von Ihnen kommt und nicht von der Steuerkanzlei.
Die Daten werden so aufbereitet, dass sie auch für den Tätigkeitsnachweis des Jahresabschlusses verwendet werden können.
Übrigens: Zuwendungsbestätigungen werden zwar üblicherweise in Papierform erstellt und verschickt, das Finanzamt erkennt aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuwendungsbestätigungen an, die digital erstellt und per E-Mail verschickt wurden.
Während Spenden zur Finanzierung der ideellen Tägikeiten einer Stiftung einstzbar sind, eignet sich das Sponsoring vor allem zur Finanzierung sog. wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe.
Für den Sponsor besteht die Möglichkeit sein soziales Engagement werbewirksam einer breiten Öffentlichkeit zu zeigen.
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