Stiftungen und Vereine können sowohl als rechtsfähige Stiftungen, oder Vereine, als auch als nicht rechtsfähige Stiftungen oder Vereine errichtet werden. Wir beraten Sie gern vor der Gründung über die Vor- und Nachteile insbesondere in steuerlicher Hinsicht.
Sollten Sie sich für eine nicht rechtsfähige Stiftung entscheiden, stellen wir Ihnen auch die dazu notwendige Treuhandlösung zur Verfügung.
Stiftungen und Vereine können auch nach dem Satzungszweck gemeinnützige oder nicht gemeinützige Zwecke verfolgen.
Wir kümmern uns um die laufenden Buchführung, einschließlich Kostenrechnung, die Spendenverwaltung, den Jahresabschluss der Stiftung bzw. des Vereins und um die steuerlichen Auswirkungen auf der Ebene der Stiftung / des Vereins und auf der Ebene des Stifters.
Wir entlasten Sie auch bei Anfragen der Stiftungsaufsicht.
Unterhält die gemeinnützige Stiftung oder der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sind zusätzliche steuerliche Besonderheiten zu beachten.
Zuwendungsbestätigungen müssen erstellt und verschickt werden (Spendenverwaltung).
Steuerliche Fragen sind im Bereich der Körperschaftsteuer und der Erbschaftsteuer zu klären.
Wussten Sie schon, dass eine Familienstiftung in der Form einer nicht rechtsfähigen Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt, die sonst bei nicht gemeinnützigen Stiftungen (z. B. Familienstiftungen) alle 30 Jahre anfällt?
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