Die Stolperfallen der "vorausgefüllten Steuererklärung".


Bestimmte Daten wie  z. B. Lohnsteuerbescheinigungen und Daten der deutschen Rentenversicherung Bund müssen automatisch an das Finanzamt übermittelt. werden. Das heisst nicht automatisch, dass diese Daten auch richtig sind.

 

Damit diese Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden können, stellt uns das Finanzamt die Daten bei entsprechender Bevollmächtigung zum Abruf als vorausgefüllte Steuererklärung (VASt) zur Verfügung. Spätestens im Rahmen der Erstellung Ihrer Steuererklärung kontrollieren wir die Daten des Finanzamts auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

Leider erleben wir es immer wieder, dass die beim Finanzamt gespeicherten Daten nicht zutreffend sind.

 

Bei Differenzen zwischen Ihren Unterlagen und der VASt haben die elektronisch gespeicherten Daten des Finanzamts Vorrang.

 

Sind die Daten des Finanzamts falsch, rechtfertigt das keinen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Vielmehr müssen Sie sich an die Stelle wenden, von der die Daten stammen und dort eine Überprüfung und Berichtigung beantragen. Das Finanzamt ändert dann den Steuerbescheid.

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