Auch die Finanzämter setzen auf die Digitalisierung.
Seit 2013 ist die Vollmachtsdatenbank der Finanzverwaltung online.
Steuerberater können sich in der Datenbank registrieren und dort die Vollmachten der Mandanten verwalten.
Voraussetzung ist, dass Sie uns das amtliche Vollmachtsformular ausfüllen, unter Angabe von Ort und Datum unterschreiben und uns im Original, also in Papierform zukommen lassen.
Das Formular besprechen wir mit Ihnen und bereiten es für Sie vor. Sollten Sie es sich später anders überlegen, ist das kein Problem, Sie können die Vollmacht jederzeit ergänzen, einschränken oder ändern.
Die Vollmacht gliedert sich in drei voneinander unabhängige Bereiche:
Mit der Vertretungsvollmacht ermächtigen Sie uns, mit dem Finanzamt für Sie in Verbindung zu treten und verbindliche Erklärungen abzugeben, sowie ggf. Rechtsbehelfe einzulegen.
Mit der Bekanntgabevollmacht teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Schriftverkehr nicht an Sie persönlich, sondern an uns geschickt werden soll. Da das Finanzamt in diesem Fall standardmäßig auch Zahlungshinweise und Mahnungen an schicken würde, nehmen wir diesen Teil der Empfangsvollmacht üblicherweise aus, so dass wir nur Steuerbescheide und individuellen Schriftverkehr vom Finanzamt erhalten.
Die Einsichtnahme in Ihr Steuerkonto benötigen wir, um zu sehen, ob das Finanzamt beispielweise Verrechnungen von geleisteten Zahlungen vorgenommen hat und um Ihre Steuererstattung oder Steuernachzahlung berechnen zu können.
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